Zahnspangen: Kostenübernahme durch die Krankenkassen und steuerliche Absetzbarkeit 2025
Viele Kinder benötigen im Laufe ihrer Entwicklung eine Zahnspange, um Zahn- oder Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Gleichzeitig interessieren sich auch immer mehr Erwachsene für diskrete Zahnkorrekturen mit der unsichtbaren Zahnspange (Aligner-Therapie).
Eine häufige Frage in unserer Praxis lautet: Wann übernimmt die Krankenkasse eine kieferorthopädische Behandlung mit Zahnspangen und welche zahnärztlichen Ausgaben lassen sich steuerlich geltend machen?
Das Wichtigste in Kürze: In Österreich sind bei schweren Zahn- oder Kieferfehlstellungen (IOTN 4 oder 5) von den meisten gesetzlichen Krankenkassen Kostenrückerstattungen vorgesehen. Die ÖGK übernimmt beispielsweise unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der sogenannten Gratis-Zahnspange die gesamten Kosten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Bei leichteren Fehlstellungen oder ästhetischen Behandlungen (z. B. Aligner-Therapie) handelt es sich jedoch um Privatleistungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt, aber steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können.
In unserer Linzer Ordination bieten wir nicht nur die Gratis-Zahnspange im Rahmen unseres kieferorthopädischen Kassenvertrags an, sondern auch alle anderen modernen Zahnspangenlösungen wie etwa die Aligner-Therapie mit durchsichtigen Schienen. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Behandlung für Sie oder Ihr Kind am besten geeignet ist.
Bitte beachten Sie: Unsere Wiener Praxis auf der Mariahilferstraße ist eine Privatordination für zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen. Die Gratis-Zahnspange bieten wir hier nicht an.
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Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche in Linz
In unserer Linzer Ordination bieten wir die Gratiszahnspange im Rahmen des kieferorthopädischen Kassenvertrags für Kinder und Jugendliche an. Diese Leistung wird vollständig von den Krankenkassen übernommen, sofern bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruchsvoraussetzungen für die Gratis Zahnspange in Linz
Die Gratiszahnspange steht Kindern und Jugendlichen
- bis zum 18. Geburtstag
- und bei schweren Zahn- oder Kieferfehlstellungen (Einstufung IOTN 4 oder 5 – Index of Orthodontic Treatment Need)
zur Verfügung.
Leichtere Fehlstellungen (IOTN 1–3) fallen nicht unter diese Regelung. In diesen Fällen bieten wir private kieferorthopädische Behandlungen an, etwa mit ästhetischen Brackets oder der unsichtbaren Zahnspange (Aligner-Therapie). Bei gewissen Fehlstellungen kann ein Kostenzuschuss bei den Kassen angefragt werden.
Detaillierte Informationen zur Gratis-Zahnspange finden Sie auf den Websites der jeweiligen Versicherungsträger:
Bitte beachten Sie: Die Gratiszahnspange bieten wir ausschließlich in unserer Linzer Ordination an! In Wien ist diese Kassenleistung nicht verfügbar.
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Aligner-Therapie: Teilweise Kostenzuschüsse möglich
Die Aligner-Therapie ist eine moderne und nahezu unsichtbare Methode zur Zahnkorrektur. Sie eignet sich sowohl für Jugendliche (nach Abschluss des Kieferwachstums) als auch für Erwachsene, die eine ästhetische und alltagstaugliche Alternative zur klassischen Zahnspange wünschen.
Aligner (transparente Zahnschienen) gelten als privatärztliche, ästhetisch orientierte Behandlungsmethode. In manchen Fällen kann bei einer nachgewiesenen medizinischen Notwendigkeit und schwerer Zahn- oder Kieferfehlstellung ein Zuschuss beantragt werden. Dies muss jedoch vor Beginn der Behandlung durch Ihre Krankenkasse individuell geprüftt und bewilligt werden.
Aber: Steuerliche Absetzbarkeit bleibt möglich
Auch wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, können Aligner-Behandlungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG) geltend gemacht werden – vorausgesetzt, sie sind medizinisch indiziert. Ob in Ihrem individuellen Fall eine Teilrückerstattung über Ihre private Zusatzversicherung oder im Rahmen des Steuerausgleichs (Arbeitnehmerveranlagung) möglich ist, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse, Ihrer Versicherung oder einem Steuerberater.
Sind Zahnspangen steuerlich absetzbar?
In Österreich besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Zahnspange als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Zwar werden dadurch nicht alle Ausgaben vollständig abgedeckt, doch lässt sich zumindest ein Teil der Kosten auf diesem Weg zurückholen.
Weitere absetzbare zahnärztliche Leistungen in Österreich
Zudem können Sie folgende Ausgaben steuerlich geltend machen:
Zahnärztliche Behandlungen, z. B.
- Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen
- Zahnextraktionen, chirurgische Eingriffe, Röntgenaufnahmen
- Zahnersatz, z. B.
- Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate
Kieferorthopädische Behandlungen, z. B.
- Festsitzende Zahnspangen
- Abnehmbare Spangen
- Aligner-Therapien (unsichtbare Zahnschienen)
Kosten für Zahntechnik, Abdrucknahme, Schienenanfertigung usw.
Medizinisch notwendige Zusatzleistungen, die der Zahnarzt erbringt (z. B. digitale Diagnostik, Implantatplanung, Sedierung, Narkose)
Nicht absetzbar sind rein ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, z. B. Bleaching oder Zahnschmuck.
Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen
- Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein (kosmetische Leistungen sind ausgenommen).
- Die Krankenkasse darf die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen.
- Es gilt ein Selbstbehalt, der vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt. Nur der Betrag, der über diesen Selbstbehalt hinausgeht, ist steuerlich absetzbar.
Tipp: Alle Belege gut aufbewahren!
Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege auf. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Bestätigung über die medizinische Notwendigkeit Ihrer oder der Behandlung Ihres Kindes aus.
Aktuelle Informationen zum Thema außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).